Wir kennen unsere Produkte genau und wissen, dass auch Sie sich darauf verlassen können. Und weil wir so sicher sind, geben wir Ihnen unser Wort gleich fünfmal. In Form von einzigartigen Garantien für Allrad-Pkw:
- 5 Jahre Garantie* bis 160.000 km
- 5 Jahre Schutzbrief bis 160.000 km
- 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung
- 3 Jahre Garantie gegen Oberflächenkorrosion
- 2 Jahre Garantie* auf Original-Ersatzteile und Zubehör
mehr Infos finden Sie unter: www.subaru.de
*Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben daneben uneingeschränkt bestehen. Die 5-Jahres-Garantie ist gültig für alle Modelle ab dem 1. Januar 2013.
Der 15 Jahre Langzeit-Mobilitätsschutzbrief
Der kostenlose 15 Jahre Langzeit-Mobilitätsschutzbrief für alle Fabrikate. Den kostenlosen Langzeit-Schutzbrief bekommen Sie durch regelmäßige Wartung beim Subaru-Partner für Fahrzeuge aller Fabrikate. Bei jeder Durchsicht (Wartung oder Ölservice) erhalten Sie bei Ihrem SUBARU Partner einen Schutzbrief, der bis zur nächsten Fälligkeit einer Durchsicht (Ölservice oder Inspektion) maximal 1 Jahr lang gültig ist.
Dieser Schutzbrief begleitet Sie bis zu 15 Jahre nach Erstzulassung 24 Stunden am Tag in ganz Europa.
Bei Pannen (technischer Defekt) beinhaltet er:
- Pannenhilfe / Abschleppen
- Leihwagengebühren bis zu 5 Tage
- Übernachtung
- Rücktransport für Fahrzeuginsassen und Fahrzeug
- Ersatzteillieferung ins Ausland inkl. Versandkostenübernahme
- Sprachmittlerdienst in Ausland
Bei Unfallschäden beinhaltet er:
- Unfallbergung
- Abschleppen des verunfallten Fahrzeuges bis zum nächstgelegenen SUBARU-Partner.
- Taxikosten
- Sprachmittlerdienst in Ausland
Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Subaru Partner.
Die Subaru Partner garantieren höchste Service-Qualität! Nicht nur unsere Autos garantieren Ihnen Qualität. Auch unsere rund 400 Subaru Partner in ganz Deutschland sorgen für reibungslosen Service und lückenlose Ersatzteilversorgung. Diese hochqualifizierten Fachleute mit modern ausgestatteten Werkstätten stehen für optimale Service-Qualität.
Hinweise zur Garantie bei EU-Fahrzeugen
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkäufer kein Vertragshändler eines Fahrzeugherstellers ist, somit keine Klassischen Neuwagen verkauft, bei denen die Herstellergarantie ab Zulassung des Fahrzeugs durch den Käufer beginnt. Auch wird der Käufer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Herstellergarantie immer ab dem Tage der ersten Zulassung bzw. Werksauslieferung des Fahrzeuges angefangen zu laufen begonnen hat. Der Käufer hat also immer nur eine Herstellerrestgarantie bzw. sogar unter Umständen keine Herstellergarantie mehr. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkäufer für die Durchsetzung der Garantieansprüche keine Haftung übernimmt. Dieser genannte Haftungsausschluss gilt sowohl für EU-Fahrzeuge, als auch für Import-Fahrzeuge welche nicht aus EU-Ländern kommen.
(Quellangabe: https://autoropa.de/privat/agb.php)